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Haftpflichtversicherung
Der babylonische König Hammurabi (1792 – 1750 v. Chr.) entwarf die Gesetzes-Stele. Auf ihr hielt König Hammurabi die geltenden Rechte fest. Entdeckt wurde diese im Jahr 1901 durch Archäologen bei Ausgrabungen. Auf eben dieser Gesetzes-Stele steht der "Codex Hammurabi", der Haftungsfragen klärte. In der Hauptsache betrafen diese Haftungsfragen dabei die Tatsache, wenn jemand das Eigentum eines anderen zerstörte, dass er dieses zu ersetzen hat. In Deutschland ist die Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Versicherung, mit Ausnahme der Kfz-Haftpflichtversicherung, sowie die Jagdhaftpflichtversicherung und die Schiffshaftpflichtversicherung. Diese Zweige der Haftpflichtversicherung sind in Deutschland Pflichtversicherungen. Ohne zum Beispiel das Vorhandensein einer Kfz-Haftpflichtversicherung darf man auf deutschen Straßen kein Fahrzug betreiben.
Grundsatz der Haftpflichtversicherung
Der Grundsatz der Haftpflichtversicherung lautet: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass dieser seinen Schaden ersetzt bekommt.
Eine Haftpflichtversicherung kann man dabei sowohl als Privatperson, als auch als Unternehmen abschließen, wobei es den Versuch eine Haftpflichtversicherung für Unternehmer einzuführen in Deutschland bereits schon gegen Ende des 19. Jahrhunderts gab, und zwar durch den Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein im Jahr 1895.
Die moralischen Bedenken waren damals jedoch so hoch, dass man von der Einführung einer derartigen Versicherung absah. In den 1930er Jahren hingegen erkannt man dann in den USA die Zweckmäßigkeit der so genannten D&O-Versicherung. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Versicherung, die Mitglieder einer Unternehmensleitung, wie Aufsichtsrat, Vorstand und Geschäftsführer gegen Vermögensschäden schützt, die zum Beispiel durch
Managementfehler verursach werden. Durch diese Form der Haftpflichtversicherung kam es in den 1980er Jahren in den USA zu einer Welle von Anspruchsstellungen gegen Manager.
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